Wissen, das im Ernstfall wirkt.

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten rechtssicher und praxisnah – von der jährlichen Brandschutzunterweisung über die Ausbildung von Brandschutzhelfern bis zu Evakuierungsübungen mit Auswertung.

Warum Unterweisungen?

  • Rechtspflicht: Unterweisungen nach ArbSchG §§ 12, 4, DGUV und ASR A2.2/A2.3.
  • Sicherheit: Richtiges Verhalten, schnelle Alarmierung, sichere Evakuierung.
  • Nachweis: Dokumentierte Schulungen für Behörden, Auditoren und Versicherer.

Unsere Schulungsmodule (frei kombinierbar)

1) Jährliche Brandschutzunterweisung

  • Brandentstehung/-klassen, Meldewege, Alarmierung
  • Verhalten im Brandfall (Eigenschutz, Türen, Rauch)
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen
  • Umgang mit Feuerlöschern (Theorie)

2) Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023

  • Aufgaben/Rolle der Brandschutzhelfer
  • Löschmittel, Grenzen der Brandbekämpfung
  • Praktische Übung am Brandsimulator
  • Unterstützung bei Evakuierung und Räumung

3) Evakuierungs- & Räumungsübungen

  • Planung (Szenario, Alarmierungskette, Beobachterrollen)
  • Durchführung inkl. Zeitnahme, Engpassanalyse
  • Debriefing: Verbesserungsvorschläge, Verantwortlichkeiten, Fristen

4) Praktisches Feuerlöschertraining

  • Gerätekunde, Löschtechnik, Dosierung, Sicherheitsabstände
  • Realitätsnahe Übungen am Trainer (outdoor/geeigneter Bereich)

5) Zusatzmodule nach Bedarf

  • zum Beispiel Metall oder Fettbrände

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