
Wissen, das im Ernstfall wirkt.
Wir unterweisen Ihre Beschäftigten rechtssicher und praxisnah – von der jährlichen Brandschutzunterweisung über die Ausbildung von Brandschutzhelfern bis zu Evakuierungsübungen mit Auswertung.
Warum Unterweisungen?
- Rechtspflicht: Unterweisungen nach ArbSchG §§ 12, 4, DGUV und ASR A2.2/A2.3.
- Sicherheit: Richtiges Verhalten, schnelle Alarmierung, sichere Evakuierung.
- Nachweis: Dokumentierte Schulungen für Behörden, Auditoren und Versicherer.
Unsere Schulungsmodule (frei kombinierbar)
1) Jährliche Brandschutzunterweisung
- Brandentstehung/-klassen, Meldewege, Alarmierung
- Verhalten im Brandfall (Eigenschutz, Türen, Rauch)
- Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen
- Umgang mit Feuerlöschern (Theorie)
2) Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023
- Aufgaben/Rolle der Brandschutzhelfer
- Löschmittel, Grenzen der Brandbekämpfung
- Praktische Übung am Brandsimulator
- Unterstützung bei Evakuierung und Räumung
3) Evakuierungs- & Räumungsübungen
- Planung (Szenario, Alarmierungskette, Beobachterrollen)
- Durchführung inkl. Zeitnahme, Engpassanalyse
- Debriefing: Verbesserungsvorschläge, Verantwortlichkeiten, Fristen
4) Praktisches Feuerlöschertraining
- Gerätekunde, Löschtechnik, Dosierung, Sicherheitsabstände
- Realitätsnahe Übungen am Trainer (outdoor/geeigneter Bereich)
5) Zusatzmodule nach Bedarf
- zum Beispiel Metall oder Fettbrände
